Der AfD Kreisverband Minden-Lübbecke begrüßt die einstimmige Entscheidung des Kreiswahlausschusses die Kandidaten in Espelkamp zuzulassen.
Die Unterlagen wurden ordnungsgemäß bei der Stadtverwaltung eingereicht. Der Stadtwahlleiter gab eine entsprechende positive Empfehlung nach Prüfung ab. Trotzdem hatte sich der Stadtwahlausschuss Espelkamp entgegen der Rechtslage einstimmig enthalten. Ursächlich sind dafür augenscheinlich politische Gründe und die Angst vor der AfD.
Das Stadtwahlausschussmitglied Dietrich Töws (CDU) gab auf Facebook folgende Erklärung ab: ,,Die Verwaltung hat letztendlich nur die Formalitäten geprüft und festgestellt dass formell bei den alles rechtend gelaufen ist und für zulässig erklärte. Ich persönlich kann mir aber nur sehr schwer vorstellen dass eine Partei die nur „ZWEI“ Mitglieder in einer Stadt mit 26000 Bewohner hat, repräsentativ für die Stadt sei??? Zustimmen wollte ich aus diesem Grund nicht, daher habe ich mich enthalten. Und wie ihr sieht waren andere Ausschussmitglieder selber Meinung. Bleibt abzuwarten wie der Kreis entscheidet.“
Gegen den Beschluss reichte die AfD natürlich Beschwerde ein und im Ergebnis, bekam die AfD einstimmig recht.
Dazu Kreisvorsitzender Sebastian Landwehr: ,,Der Kreiswahlausschuss hat den Weg für demokratische Wahlen in Espelkamp geebnet. Einen Weg den die CDU, die SPD und die Partei der Unabhängigen (UA) im Rat der Stadt Espelkamp leider geschlossen verlassen haben. Bleibt zu hoffen, dass die dortigen Akteure die politischen Konsequenzen ihres Handelns tragen. Die Ereignisse im Stadtwahlausschuss Espelkamp zeigen, wie sehr Espelkamp die AfD als demokratische und rechtsstaatliche Partei benötigt.“
In Lübbecke folgte der Kreiswahlausschuss der Rechtsmeinung der AfD nicht. Diese hatte zu einer Wahlberechtigtenversammlung eingeladen. Der Kreiswahlausschuss war der Ansicht, es hätten mehrere Mitgliederversammlungen zuvor stattfinden müssen. Dies war in Lübbecke nicht geschehen.
Landwehr weiter: ,,Wir nehmen die Entscheidung des Kreiswahlausschusses in dieser Hinsicht zunächst hin, werden diese allerdings gerichtlich überprüfen lassen. Schließlich gibt es bislang keinen Präzedenzfall. In letzter Konsequenz müssten dann Neuwahlen erfolgen“.