In der Stadtverordnetenversammlung in Minden am 12.2.2026 wurde der Kandidat von SPD/Grüne/CDU Herr Michael Lücke für den Stadtbezirk ,,Rechtes Weserufer“ zum Ortsbürgermeister gewählt. Dagegen erhebt die AfD Stadtratsfraktion Minden Beschwerde bei der Kommunalaufsicht und rügt die Rechtswidrigkeit der Wahl.

 

Die Wahl verstößt gegen § 39 Abs. 6 GO NRW und verletzt mithin geltendes Recht.

 

Als stimmenstärkste und beliebteste Partei im Stadtbezirk ,,Rechtes Weserufer“ bei der Kommunalwahl am 14.09.2025 steht der AfD das Vorschlagsrecht zu. Der in der konstituierenden Stadtratssitzung am 13.11.2025 vorgeschlagene Kandidat für den Ortsbürgermeisterposten, Frank Dunklau, erzielte allerdings nicht das nötige Quorum von über 50% der Stimmen der Ratsmitglieder.

 

Trotz erheblicher rechtlicher Bedenken und der möglichen Rechtsbeugung schlugen die Altparteien mit Michael Lücke nun einen Kandidaten vor, der sich bis heute bei der AfD nicht vorgestellt bzw. sich bei ihr beworben hat

 

Hierzu Fraktionsvorsitzender Sebastian Landwehr:

,,Es ist wahrscheinlich, dass jeder Kandidat, der von der AfD vorgeschlagen werden würde, nicht das Mehrheitsvotum bei der Ortsbürgermeisterwahl bekommen würde. Mit Frank Dunklau haben wir einen Kandidaten vorgeschlagen, der sich bestens im Stadtbezirk ,,Rechtes Weserufer“ auskennt und weiß, wo der Schuh drückt. Mit der Nichtwahl von Frank Dunklau verleugnen die Altparteien damit wieder einmal das Wählervotum und verstecken sich hinter irgendwelchen Brandmauern. Es soll die Angst bestanden haben, dass ein AfD-Ortsbürgermeister fortwährend die zunehmende Verwahrlosung, soziale Missstände sowie Sorgen und Nöte der Bürger des ,,Rechten Weserufers“ an die Stadtverwaltung und den Rat heranträgt und man sich hiermit beschäftigen müsse. Mit Michael Lücke habe man nun einen willfährigen Ortsbürgermeister gefunden, der auf Linie ist und außer der Müllproblematik die weiteren Probleme des Stadtbezirks, insbesondere in der Migrationsproblematik, ignoriere. Wir halten die Wahl von Herrn Lücke für rechtswidrig und haben die Angelegenheit nun zur Prüfung der Aufsichtsbehörde vorgelegt.“