Am 20.12.2021 beschloss der Kreistag gegen die Stimmen der AfD die Änderung der Kreissatzung dahingehend, dass zukünftig auch Gruppen Sitzungsentgelte gegenüber der Kreiskasse abrechnen dürfen.
Der Beschluss verstößt allerdings gegen geltendes Recht. In § 30 V KrO NRW ist geregelt, dass nur Fraktionen entsprechende Aufwendungen geltend machen dürfen.
Am 13.03.2022 wandte sich die AfD Kreistagsfraktion an die Bezirksregierung und wies auf die fehlerhafte Satzung hin.
Mit Schreiben vom 12.04.2022 wurde die Eingabe der AfD Fraktion als begründet erachtet und die Angelegenheit an den Kreistag verwiesen, zur Wiederherstellung der ursprünglichen Satzungslage.

Dazu AfD Fraktionssprecher Thomas Röckemann:
„Der Griff in die Kreiskasse durch Linke und Freie Wähler ist nunmehr öffentlich. Wir gehen davon aus,
dass der kommende Kreistag die Satzung korrigiert. Zudem erwarten wir die Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Beträge.“