Antwort der AfD-Landesgeschäftsstelle an den Chefredakteur des Mindener Tageblatts auf seine Anfrage:
Sehr geehrter Herr Piel,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn Mitglieder der AfD an Demonstrationen oder Mahnwachen teilnehmen, dann nehmen sie in erster Linie ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht auf Demonstrations-und Versammlungsfreiheit wahr. Es obliegt ihnen nicht zu prüfen, ob unter den Teilnehmern einer solchen Demo möglicherweise Menschen sind, die eine andere politische oder gar eine extremistische Auffassung vertreten.
Ihre Frage nach parteiinternen Konsequenzen verwundert mich, denn mir erschließt sich nicht, worin das „Vergehen“ unserer Parteimitglieder liegen soll. Die Frage nach einem möglichen gewollten Schulterschluß mit Neonazis, „um gemeinsam politische Ziele zu erreichen“, könnten Sie sich durch einfaches Nachdenken selbst beantworten: Da wir keine gemeinsamen Ziele haben, suchen wir keinen Schulterschluß.
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Mit freundlichem Gruß Irmhild Boßdorf Wissenschaftliche Referentin Geschäftsstelle der Alternative für Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen