Im Mai 2014 stellte das Verwaltungsgericht Minden klar, dass sich der Wortlaut der damaligen Vergütungsverordnung am Bundesbesoldungsgesetz zu orientieren hat. Die rot-grüne Landesregierung dementierte und war der Ansicht, dass trotz des klaren Wortlauts das Landesbesoldungsgesetz herangezogen werden müsste – selbstverständlich etwas schlechter für die Referendare.
Der Rechtsstreit entbrannte bis zum nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht, wo die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden bestätigt wurde. Der Knaller ist: Trotzdem weigerte sich die Landesregierung NRW lange Zeit, dem nachzukommen und die Rechtsprechung anzuerkennen.
Wenn man sich so etwas mal auf der Zunge zergehen lässt, kommt man schnell zu der Erkenntnis, dass sich doch wohl gerade der Bock zum Gärtner aufspielt. Eine Regierung befolgt die Entscheidung eines Gerichts nicht – das ist mal eine Hausnummer! Nun wollen dieselben Genossen in einem laufenden Verfahren Druck aufbauen.
Ich finde es einfach vermessen, wenn wir in NRW im Rahmen einer Ferndiagnose Berlin auftragen wollen, eine Verfassungsbeschwerde zurückzunehmen. Wir finden es wichtig, dass grundsätzliche Fragen vom Verfassungsgericht entschieden werden. Wir finden es auch richtig, dass man sich an Recht und Gesetz hält.
Wir haben Sie erneut durchschaut und lehnen Ihren Antrag ab.
Quelle Beitrag: Thomas Röckemann